Planbarkeit der Freizeit: Schichtzeiten überdenken!

In den meisten Betrieben stehen die Tageslagen fest. „Das war schon immer so!“ – vor allem, wenn sie Teil von zentralen Betriebsvereinbarungen sind. Aber es macht Sinn, hier genau hinzugucken. Denn für die Planbarkeit der Freizeit macht es für Fahrer*innen einen enormen Unterschied, wie die einzelnen Tageslagen definiert sind.

Ein Beispiel: Wenige Kolleginnen und Kollegen sind darauf erpicht, im Frühdienst um 03:00 Uhr anzufangen. Aber es macht einen riesigen Unterschied für sie, ob sie sich darauf einstellen können, spätestens um 14.30 Uhr Feierabend zu haben oder erst um 16:15 Uhr. Und hier liegen die Spielräume für die Gestaltung der Freizeit:

  • Wie groß sind die Zeitfenster der Dienstlagen? 11:30 Uhr oder 14:15 Uhr?
  • Muss auch der späteste Dienstbeginn noch die volle Schichtlänge abdecken?
  • Wird durch lange Zeitkorridore in den Dienstlagen eine Vorwärtsrollierung erzwungen?
  • Wie sollte die Tageslage gestaltet sein, um vernünftige Ruhezeiten zu gewährleisten?

Es lohnt, diese Punkte zu diskutieren, um mehr Planbarkeit der Freizeit zu gewinnen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Frühdienst nachmittags frei hat, der Tagdienst abends Zuhause sein und der Spätdienst den langen freien Vormittag genießen kann.

Jörg Schulz